Analytisch/synthetisch
Diese Dichotomie wurde von Kant zur Unterscheidung zweier Urteilsformen eingeführt: in a.en Urteilen wird nur expliziert, was im Subjektbegriff enthalten ist, z.B. im Urteil »alle Körper sind ausgedehnt« ist das Prädikat »ausgedehnt« bereits im Subjektbegriff »Körper« enthalten. Solche Urteile haben nur begriffsauflösenden Charakter, ohne unsere Erkenntnis zu erweitern. Ihre Wahrheit kann nach dem Satz des Widerspruchs bestimmt werden: Da das Prädikat eines bejahenden Urteils schon im Begriff des Subjekts enthalten ist, kann es von ihm nicht ohne Widerspruch verneint werden. S.e Urteile sind dagegen begriffs- und erkenntniserweiternd, da sie dem Subjektbegriff ein neues Prädikat hinzufügen (aufgrund von empirischer Erfahrung) – deren Wahrheitswert hängt von empirischen Tatsachen ab.
PP