Antecedens,Antecedentien
bezeichnet in einem hypothetischen Urteil die Annahme(n), d.i. den Ausgangspunkt: wenn A, dann B. In der deduktiv-nomologischen Erklärung werden als Antecedensbedingungen eine allgemeine Gesetzesaussage und mindestens ein singulärer Satz, der die begleitenden Umstände der zu erklärenden Tatsache angibt, gefordert. Erklärung.
PP