Endzweck
Bezeichnung für einen Zweck, der seinerseits nicht mehr Mittel für einen weiteren Zweck ist. Eine Reihe von Zwecken, in der jeder wiederum Mittel eines anderen Zwecks werden kann, führt zu einem E. (finis ultimus). In der Tradition der Philosophie wird dies in solchen Formulierungen zum Ausdruck gebracht wie: »der erste Zweck, dem alle Zwecke untergeordnet sind«, »der Zweck, in dem die Reihe der Mittel und Zwecke absolut vollendet ist«, »der Zweck, der die unumgängliche und zugleich zureichende Bedingung aller übrigen Zwecke enthält«. In diesen Formulierungen wird der Begriff »Zweck« teilweise i.S. von »Absicht« gebraucht, so dass unterschieden werden muss zwischen einem subjektiven und einem objektiven Zweck: der subjektive kommt in Vorstellungen der Glückseligkeit oder des guten Lebens zum Tragen, der objektive in der Vorstellung, dass die Elemente eines Ganzen (bspw. der Mensch als Element einer übergreifenden Ordnung) in einem E. ihre Vollendung oder Erfüllung finden. So stellt z.B. der Standpunkt der Moralität bei Kant oder die höchste sittliche Vollkommenheit bei Fichte einen E. dar, in dem die Bestimmung des Menschen begründet ist. In geschichtsphilosophischen Konzeptionen wird als E. ein Zielpunkt der Entwicklung der Weltgeschichte vorgestellt, bei Hegel das Bewusstsein des Geistes von seiner Freiheit und dessen Verwirklichung, bei Marx die Stufe der klassenlosen Gesellschaft.
PP
LIT:
- A. Graeser: Aristoteles ber die Philosophie und die zweifache Bedeutung der causa finalis. Mus. Helv. 29, 1972, S. 4461 A. Maier: Finalkausalitt und Naturgesetz. In: Stud. zur Naturphilosophie der Sptschol. IV, 1955, S. 273335
- J. Santeler: Der Endzweck des Menschen nach Thomas von Aquin. Z. Kath. Th. 87, 1965, S. 160.