Explanans/Explanandum
das Erklärende/das zu Erklärende. In einer wissenschaftlichen Erklärung gilt ein Einzelereignis als Erklärungsfall, d.h. als das zu Erklärende, und die diesen Einzelfall erklärenden Aussagen als Explanans. Für eine hinreichende Erklärung wird zur Voraussetzung gemacht, dass das Explanans mindestens zwei Aussagen enthält: eine allgemeine Aussage, in der eine Gesetzeshypothese formuliert ist, und eine Aussage, die die singulären Anfangsoder Randbedingungen (für einen Einzelfall) benennt. Erklärung.
PP