Falsifikation
stellt ein Überprüfungsverfahren für unbeschränkte Allaussagen dar, mit deren Hilfe diese Sätze als bestätigt ausgewiesen werden können. Popper hat dazu auf die Korrelation zwischen Allaussagen und Existentialaussagen hingewiesen: (1) Einer positiven Allaussage entspricht eine verneinte Existenzaussage, z.B. entspricht der Allaussage »alle katzenartigen Raubtiere haben einziehbare Krallen« die Existenzaussage »es gibt kein katzenartiges Tier mit feststehenden Krallen«; (2) einer verneinten Allaussage entspricht eine positive Existenzaussage, z.B. »nicht alle Schwäne sind weiß« entspricht »es gibt Schwäne, die nicht weiß sind«. Da in einer singulären Existenzaussage eine Tatsache festgestellt wird, ist sie in ihrer logischen Korrelation zu einer Allaussage zu deren Überprüfung geeignet. Allgemeine Aussagen werden dadurch vollständig widerlegbar, d.h. falsifizierbar: Durch eine positive Existenzaussage wird die positive Allaussage, der die verneinte Existenzaussage entspricht, widerlegt. Die Bedingungen der Falsifizierbarkeit werden durch die logische Beziehung eines Basis-Satzes festgelegt: (1) Der falsifizierende Satz darf nicht aus dem zu prüfenden Allsatz ableitbar sein; (2) die Negation des Basissatzes muss aus dem zu prüfenden Allsatz ableitbar sein – nur so ist eine Widerspruchsmöglichkeit gegeben; (3) ein falsifizierender Satz muss eine Aussage über einen beobachtbaren Vorgang sein. Der Grad der Falsifizierbarkeit variiert dabei: je mehr Möglichkeiten der Falsifikation gegeben sind, umso stärker ist der Geltungsgrad einer Theorie im Falle der Bewährung.
PP
LIT:
- K. Popper: Logik der Forschung. Tbingen 71982. S. 31 ff
- M. Schmid: Falsifizierbarkeit oder Falsifikation. In: Zs. fr allgemeine Wissenschaftstheorie 3 (1972). S. 8587.