Feudalismus
eine auf persönlichen Treueverhältnissen fußende gesellschaftliche und politische Herrschaftsstruktur, in der Grundeigentümer durch Vergabe von Bodenanteilen (Lehen) an »Vasallen« deren Gefolgschaft gewinnen. In unterschiedlicher Ausprägung wurde diese Art des Personenverbandsstaates zum dominanten ma. Herrschaftstypus. Eine Folge des F. bestand in der Aufsplitterung der Bodenressourcen und einer Schwächung der zentralen Grundeigentümergewalt durch erfolgreich operierende lokale Vasallen, welche wiederum gegenüber den Land bearbeitenden Bauern in ein Treueverhältnis traten. Der Lehensherr bot den Bauern Schutz, erhielt von diesen Naturalabgaben und Frondienste. Quelle der lehnsherrlichen Aneignung des erwirtschafteten naturalen Mehrprodukts ist letztlich physische Gewalt. Im F. gelingt es den Bauern nur selten, »Interaktionsnetze« (M. Mann) gegen die feudalherrliche Aneignungsmacht zu installieren. Nach Marx benennt F. ein Stadium in der Menschheitsentwicklung zwischen »Urgesellschaft« bzw. »Sklavenhaltergesellschaft« und »Kapitalismus«.
TN
LIT:
- M. Mann: Geschichte der Macht. 2 Bde. Frankfurt/New York 1991