Homogenitätsprinzip
nach Kant (KrV A 559) ein (logisches) Prinzip, demzufolge das gleichartige Mannigfaltige unter ein und dieselbe höhere Gattung subsumiert wird. Wenn Kant im Zusammenhang mit dieser Definition als Beispiel die Subsumtion von verschiedenartigen Salzen unter den einen Oberbegriff »Salz« anführt, belegt dies die Abstraktion von dem ursprünglich biologischen Wortsinn der Homogenität auf einen rein logisch-formalen. Kant nennt mithin die Tatsache, dass wir uns bei der Ordnung der Welt des H. s bedienen, »einen ökonomischen Handgriff der Vernunft«. Das so gefasste H. bereitet den abstraktformalen Begriff der logischen Klasse vor, die durch die definitorische Homogenität ihrer Elemente bestimmt ist.
MFM