Individuenname,-konstante,-variable,-bereich
In der formalen Logik wird unter einem Individuum ein Einzelgegenstand verstanden, also ein ganz bestimmtes Ding, das zwar seinerseits zusammengesetzt sein kann aus Teilen, die aber nicht thematisch sind, z.B. bilden solche Ausdrücke wie »die Stadt Berlin«, »der Kölner Dom«, »der Kaiser von China« In.n. Eine Ik. stellt ein Zeichen für einen ganz bestimmten Gegenstand dar, das in dem jeweiligen Zusammenhang diese Bedeutung (d.i. diesen Gegenstandsbezug) beibehält; Ik.n werden in folgender Schreibweise ausgedrückt: a, b, c, d, .., a1, a2, ...an. Eine Iv. ist in einer Aussageform eine angedeutete Leerstelle, die durch eine entsprechende Ik. ausgefüllt werden kann (wodurch die Aussageform zu einer Aussage wird). Durch eine Formel mit einer Leerstelle wird ausgedrückt, dass diese nicht nur für einen bestimmten Gegenstand (d.i. Individuum) gelten soll, sondern noch für andere der gleichen Bedeutungskategorie. Die Iv. zeigt an, dass an ihrer Stelle eine Ik. eingesetzt werden kann. Iv.n werden in folgender Schreibweise ausgedrückt: x, y, z, x1, x2, ...xn.
PP