Kontravalenz
Bezeichnung für ein disjunktives Urteil, bei dem ein ausschließendes »entweder-oder« gemeint ist, so dass entweder nur die Aussage A oder nur die Aussage B, nicht aber beide wahr sein können. Der Wahrheitswert »wahr« einer Aussage ergibt sich bei der K. nur dann, wenn eine der beiden Teilaussagen falsch und gleichzeitig die andere wahr ist. – Der Satz der K. zählt neben dem Satz der Identität, dem Satz vom ausgeschlossenen Widerspruch und dem Satz vom ausgeschlossenen Dritten zu den elementaren Gesetzen der Logik. Er besagt, dass von zwei gegensätzlichen Sachverhalten genau einer besteht.
PP