Petitio principii
(lat. Beanspruchung des Beweisgrundes), Ausdruck für einen logischen Fehler, der mit der Verletzung des Satzes vom zureichenden Grunde im Beweisverfahren zusammenhängt. Dabei wird bei einem Beweis ein Satz als Beweisgrund für einen anderen Satz angeführt, obgleich er selbst noch eines Beweises bedarf; d.h. es wird ein noch zu beweisender, aber nicht offensichtlich falscher Satz vorausgesetzt.
RS
LIT:
- A. Czech: Grundkurs der Logik. Bonn 1970
- I. Kant: Logik.