Prädikator
das von einem Begriffswort Bezeichnete. Allgemein heißt derjenige Ausdruck P., der dazu verwendet wird, einen Gegenstand zu bezeichnen. D.h. einem Gegenstand wird ein P. zugesprochen (oder auch abgesprochen), wobei die P.en die sprachliche Form eines Substantivs, eines Adjektivs (und bedingt auch eines Verbs) haben können: z.B. »dies (dieser Gegenstand) ist ein Buch«, »dies ist schwer«, »die Person x (z.B. der gegenwärtige König von Frankreich) ist lebend«. Spezifisch bezogen auf die Begriffslehre wird derjenige sprachliche Ausdruck als P. bezeichnet, (a) der sich nicht wie ein Eigenname auf jeweils genau einen Gegenstand (oder Person) bezieht, sondern im Allgemeinen auf mehrere Gegenstände, und (b) der dazu dient, diesen Gegenständen bestimmte Eigenschaften zuzusprechen. Der für eine solche Prädikation verwendete Ausdruck heißt P. In der formalen Logik heißt der Ausdruck P., der einem Argument a ein Prädikat F zuordnet (Abk.: F(a)), wobei a für eine Individuenkonstante steht und F für ein Prädikat, d.h. einen Namen für eine Beschaffenheit.
PP