Privatsprache
(engl. private utterance). Unter einem privatsprachlichen Ausdruck ist zu verstehen (a) ein Ausdruck, den eine Person für ihren eigenen Gebrauch einführt, der aber nicht der intersubjektiven, von einer Sprachgemeinschaft gesprochenen Sprache angehört, (b) ein Ausdruck, der für ein inneres Erlebnis eines Subjekts (z.B. Gefühl oder Schmerz) steht. Zentral für die Argumentation Wittgensteins gegen die Möglichkeit einer P. sind folgende Argumente: (a) Ein Ausdruck hat nur dann eine Bedeutung, wenn es Regeln für deren korrekten Gebrauch gibt. Der richtige Gebrauch zeigt sich im Einklang mit der Wortverwendung der Sprachgemeinschaft. Ein korrekter Gebrauch privater Ausdrücke ist nicht definiert und nicht definierbar, da eine private Regelbefolgung nicht von einer willkürlichen Einstellung unterscheidbar ist. Mit den Regeln werden auch die Anwendungsbedingungen festgelegt. Im Gegensatz zu den Anwendungskriterien durch den allgemeinen Sprachgebrauch gibt es für den privaten Bereich keine allgemeinen Anwendungskriterien, da im privaten Bereich das als richtig gilt, was immer mir als richtig erscheint, so dass kein verbindliches Kriterium von »richtig« zur Anwendung kommt. (b) Ein Prädikat für Privates wie z.B. »Schmerzen haben« können wir nur introspektiv, d.h. in Anwendung auf eigene Schmerzen erlernen, nicht aber durch Beobachtung der Schmerzgefühle anderer, da diese einer Wahrnehmung nicht zugänglich sind. Die Möglichkeit, diese in die gemeinsame Sprache einzuführen, sieht Wittgenstein darin, dass es ein natürliches Schmerzverhalten gibt, das alle Menschen zeigen und in Aussagen über ihr Schmerzverhalten artikulieren.
PP