Tathandlung
bei Fichte Bezeichnung für einen gewaltsamen Akt, die das kein Objekt und kein Substrat des Bewusstseins voraussetzende, vielmehr sich selbst konstituierende Tun bestimmt, das an der Spitze der Wissenschaftslehre steht. Die unhintergehbare »Grundlage des menschlichen Wissens« ist keine bloße Tatsache, sondern muss notwendig gedacht werden: Weil das Ich sein eigenes Sein im eigenen Denken setzt, wird in ihm das Handeln unmittelbar zur Tat; Handeln und Tat sind »Eins und eben dasselbe«, was im selbstevidenten Satz »ich bin« ausgedrückt wird; denn »Sich selbst setzen, und Seyn, sind, vom Ich gebraucht, völlig gleich« (Ges. Ausg. I 2, S. 259f.). Die intellektuelle Anschauung bezeugt den Vollzug dieses ursprünglich synthetischen, schlechthin unbedingten Aktes freier Selbstbestimmung, durch den das Ich für sich als Subjekt-Objekt allererst entsteht und dadurch den Grund des praktischen sowie theoretischen Wissens – einschließlich des Identitätsprinzips selbst – legt. Dagegen begreift Schelling die T. als das »Für-sich-selbst-Sein« der Ichheit und somit als deren —Abfall bzw. Ur-Sprung aus der absoluten Identität (Sämtl. Werke VI, 42).
LIT:
- L. Hhn: Fichte und Schelling oder: ber die Grenze menschlichen Wissens. Stuttgart 1994. OFS