Urteilslehre
neben der Lehre vom Begriff und der Lehre vom Schluss wesentlicher Bestandteil der traditionellen Logik. Grundlegend für die U. sind die Ausführungen von Aristoteles in De Interpretatione (4. Kap.), in denen er den Satz (logos) als eine mit Bedeutung verbundene Verlautbarung definiert. Diese Definition beinhaltet zum einen, dass Namen und Zeitwörter die kleinsten bedeutungstragenden Einheiten der Sprache sind, und zum anderen, dass der Satz die kleinste Verständigungseinheit ist. Dabei stellt Aristoteles die apophantischen Sätze heraus (d.i. Aussagesätze oder assertorische Sätze), die deshalb etwas aufzeigen können, weil sie wahr oder falsch sein können (d.i. aufzeigen, dass etwas der Fall ist). Durch das Kriterium wahr/falsch lassen sich die apophantischen Sätze von Wunsch- und Fragesätzen unterscheiden. Diese Struktur des Satzes, in dem das Nomen das Subjekt angibt und das Zeitwort das Prädikat, welches vom Subjekt ausgesagt wird, bildet die Grundstruktur des prädikativen Satzes, wie er für die traditionelle U. grundlegend ist.
PP