Despotie
(griech. despotes: Hausherr, Herr über seine Sklaven), Willkür- und Gewaltherrschaft eines einzelnen oder einer kleinen Gruppe (Oligarchie). M. Weber beschreibt die D. als politische Herrschaft, die wie die privatrechtliche Verfügungsgewalt über Sachen gehandhabt wird, die demnach gemäß seiner Terminologie eigentlich kein Herrschaftsverhältnis – dem zumindest ein Minimum an Zustimmung durch die ihr Unterworfenen zugrunde liegen muss – mehr ist, sondern ein Gewaltregime, das sich weder um Zustimmung bemüht noch an Gesetzen oder Traditionen orientiert ist. In der Regel stützt sie sich auf (Söldner-)Armeen und auf Profiteure, denen hohe Vergünstigungen zukommen (»Günstlingswirtschaft«). Die moderne Verwendung des Begriffs geht zurück auf den seit dem 8. Jh. von den byzantinischen Kaisern getragenen Titel »Despot«. In der Systematik der Herrschaftsformen durch Aristoteles entspricht ihm der Begriff der Tyrannis, einer Entartungsform der Monarchie, bei der ein einzelner die Gemeinschaft der freien Bürger im Staat (polis) beherrscht als handele es sich um die Herrschaft über Sklaven, also um die legitime Despotie im Haushalt (oikos).
WST
LIT:
- H. Arendt: Elemente und Ursprnge totaler Herrschaft. Frankfurt 1955.