Erweiterungsurteil
Nach Kant sind alle Urteile, in denen das Verhältnis eines Subjekts zum Prädikat gedacht wird, entweder E.e. oder Erläuterungsurteile. Kant nennt alle synthetischen Urteile auch E.e., da sie »zum Begriff des Subjekts ein Prädikat hinzutun, welches in jenem gar nicht gedacht war, und durch keine Zergliederung desselben hätte können herausgezogen werden« (KrV, B 11). E.e sind entweder Erfahrungsurteile oder synthetische Urteile a priori. Während E.e., die sich auf Erfahrung stützen, keiner eigenen erkenntnistheoretischen Begründung bedürfen, stellt die Frage nach den Bedingungen der Möglichkeit jener E.e, die apriorische Gültigkeit beanspruchen, den Ausgangspunkt und die eigentliche Fragestellung von Kants Transzendentalphilosophie dar.
JQ
LIT:
- I. Kant: Kritik der reinen Vernunft.