Grenze/Schranke
G. (griech. peras) steht in der Antike in Zusammenhang mit Begrenztem und Unbegrenztem (Apeiron) und hat nach Aristoteles (Met., V, 17, 1022a 4 ff.) die folgenden Bedeutungen: (1) der letzte Punkt eines Dinges, jenseits dessen es kein Teil des Dinges gibt, diesseits dessen alle Teile des Dinges sind; (2) die Form einer Größe; (3) das Entstehen und Vergehen eines Dinges; (4) die Substanz als G. bzw. Bedingung der Erkenntnis des Dinges. Bei Platon verschafft die G. dem Unbegrenzten gegenüber Schönheit, Gesetz und Ordnung (Timaios 52 d2). – Innerhalb der Dynamik von Leibniz erklärt Sch. mit ihrer Verschiebung die Veränderung eines endlichen Dinges. Leibniz unterscheidet zwischen einerseits Sch., als bloßer Negation, Mangel, bzw. privativer Negation, und andererseits G., womit die Negation das Begrenzte in seiner Vollendung festsetzt. G. in dieser letzten Bedeutung, im Unterschied zum regulativen Grenzbegriff, wird das Ziel der Ich-Philosophie Fichtes als vollendetes Sichbegreifen. Hegel, der eine differenzierte Metaphysik der Sch. und der G. entwickelt, versteht die letztere als innere Bestimmtheit des Etwas, das sich damit von seinem Anderen abscheidet und sich zugleich mit ihm zusammenschließt (Logik, Ges. Werke 11, S. 66 ff.). Dass das Endliche an seine G. stößt, hat für Hegel eine positive Bedeutung, weil es das Sollen eines Ansichseins ist. Durch die Dialektik werden Sch. und G. im Vergehen des Endlichen ins Unendliche aufgehoben.
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