Implikation
Sammelbezeichnung für logische ›wenn, dann‹-Beziehungen. Man unterscheidet insbesondere (1) die logische I.: ein Satz A impliziert logisch Satz B, wenn B aus A logisch folgt (Folgerung); (2) die materiale I. Sie ist eine häufig als Konditional oder Subjunktion bezeichnete zweistellige Wahrheitsfunktion, in Zeichen ›A → B‹, charakterisiert dadurch, dass sie den Wert falsch nur ergibt, wenn A der Wert ›wahr‹ und B der Wert ›falsch‹ ist. Unter der materialen I. wird auch ein Satz verstanden, dessen Wahrheitsbedingungen sich in der angegebenen Art wahrheitsfunktional verhalten; (3) die strikte I., die als eine notwendige materiale I. verstanden werden kann. Sie wurde von C. I. Lewis eingeführt in der Absicht, die logische Folgerungsbeziehung zwischen Aussagen durch eine objektsprachliche Aussagenverknüpfung wiederzugeben, wozu die materiale I. wegen ihres charakteristischen Wahrheitswertverlaufs nicht in der Lage ist. Historisch stellt Lewis’ Untersuchung der strikten I. den Beginn der modernen Modallogik dar.
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LIT:
- I. Copi: Introduction to Logic. New York 61982.