Konstitutiv/Regulativ
Eine Regel wird dann als k.e Regel bezeichnet, wenn durch sie ein Handlungszusammenhang in der Art definiert wird, dass ohne die Befolgung dieser Regel auch dieser Handlungszusammenhang nicht existiert, bspw. ist das Schachspiel nicht ohne die dafür k.en Regeln denkbar. Anders als die konventionellen Regeln bestimmen sie also nicht die Art und Weise der Ausführung von Handlungen. Für r.e Regeln ist chrakteristisch, dass sie bereits bestehende und unabhängig von ihnen existierende Verhaltensformen regeln (Searle: Sprechakte. Frankfurt 1973. S. 54 ff.). – Eine besondere Rolle spielt die Unterscheidung von k. und r. bei Kant in Bezug auf die Erkenntnis: Er spricht von k.en Prinzipien als Grundsätzen des Verstandes, wo es ihm darum geht, die reinen Denkformen als notwendige Bausteine aller Gegenständlichkeit auszuweisen. Die transzendentale Deduktion der Kategorien erbringt nach Kant den Nachweis, dass ohne die Kategorien keine Konstitution objektiver Gegenstände, folglich keine Erfahrung und keine Erkenntnis möglich ist (KrV, B 116f.). Als r. werden die Ideen bezeichnet, die zwar außerhalb der Grenzen möglicher Erfahrung liegen, aber in Bezug auf die Erfahrung bestimmte, für den Prozess der Erkenntnis notwendige Annahmen formulieren. So führen zwar die kategorial gefassten Einzelerkenntnisse zu einem objektiven Wissen, können aber nicht den für jede Wissenschaft notwendigen systematischen Zusammenhang erbringen. Diesen gewinnen wir aus den r.en Ideen. Der Ausdruck »r.« charakterisiert die Orientierungsfunktion im Hinblick auf die Einheit eines nach notwendigen Gesetzen zusammenhängenden Ganzen. Zur Erkenntnis selbst tragen solche r.en Ideen nichts bei.
PP