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Ontologische K. sind Klassen, denen Entitäten aufgrund allgemeinster Einteilungsprinzipien zugehören. Aristoteles kennt zehn K., die logisch als Prädikatstypen, ontologisch als die allgemeinsten Seinsbereiche verstanden werden: Substanz, Qualität, Quantität, Relation, Ort, Zeit, Lage, Haben, Tätigkeit und Leiden. Dabei nehmen Substanzen gegenüber Akzidentien eine besondere Stellung ein. Substanzen inhärieren nicht. Sie können sich ändern, ohne aufzuhören, dieselben zu bleiben. – Bei Kant sind K. reine Verstandesbegriffe. Sie sind die apriorischen Formen möglicher Erkenntnis und zugleich gegenstandsbestimmend. Ihre Ableitung erfolgt aus den möglichen Arten von Urteilen. So gelangt Kant zu zwölf K., die zu vier Gruppen gehören: (1) zur Quantität: Einheit, Vielheit, Allheit; (2) zur Qualität: Realität, Negation, Limitation; (3) zur Relation: Substanz, Ursache, Gemeinschaft; (4) zur Modalität: Möglichkeit, Dasein, Notwendigkeit. – Bei Heidegger tritt die Frage nach K. zurück hinter jene nach Existenzialien, die allein Seinscharaktere des Daseins bezeichnen. – Eine zentrale Frage der zeitgenössischen Diskussion ist die Adäquatheit ein-kategorialer Ontologien. Der Naturalismus nach Quine kennt letztlich nur prozesshafte »physical objects«; die Bündeltheorie nur Qualia, entweder als partikuläre Tropen (Campbell) oder als Universalien (Russell) gedeutet. Gegner ein-kategorialer Ontologien verteidigen v.a. die Irreduzibilität von Dingen (»Substanzen«) auf Prozesse bzw. auf Bündel von Qualia.
CK
LIT:
- Aristoteles: Kategorienschrift, 1a-15b
- K. Campbell: Abstract Particulars. Oxford 1990
- M. Heidegger: Sein und Zeit. Tbingen 101963
- I. Kant: KrV
- W. V. O. Quine: Word and Object. Cambridge (Mass.) 1960
- E. Runggaldier: Grundfragen der Analytischen Ontologie. Paderborn 1998
- G. Ryle: Concept of Mind (dt. Begriff des Geistes. Stuttgart 1982).