Prakṛti
(sanskrit: Natur), die Bezeichnung der Urmaterie, die im dualistischen Sāṃkhya dem geistigen Prinzip, dem Puruṣa, gegenübersteht (auch pradhāna: Grundlage, genannt). Der Begriff ist in dieser Bedeutung ab der mittleren Upaniṣaden-Zeit (Śvetāśvatara-U. 4.10.) fassbar und hat auch auf den Vedānta Einfluss gehabt (Bhagavad-Gītā 13.19.). Seine volle Bedeutung hat P. jedoch im Sāṃkhya erlangt, wo sie als ewiges, unableitbares Prinzip neben dem geistigen (Puruṣa) Prinzip steht. Die zunächst unentfaltete (avyakta) P. entfaltet sich durch die Vermischung der drei Guṇas in der Emanations- oder Evolutionsphase durch einen Vergröberungsprozess nacheinander in die Vernunft oder das Erkennen (buddhi oder mahat) von Unterschieden der P., und dann in den Ahaṃkāra, der die Unterscheidung von Subjektivem und Objektivem ausmacht. Dieser Unterscheidung entsprechend entstehen so auf der einen Seite die Organe, wobei das Sāṃkhya unterscheidet zwischen Denkorgan (manas), Organen des Erkennens (buddhīndriya: Hören, Fühlen usw.) und solchen der Tat (karmendriya: Sprechen, Greifen, Gehen, Entleeren, Zeugen), auf der anderen Seite die fünf Feinelemente (tanmātra), aus deren Vermischung wiederum die groben, sichtbaren Elemente (bhūta) entsehen: Somit zählt das Sāmkhya 24 Prinzipien (tattva) auf, wovon nur die P. ewig ist.
MD