Signifikat/Signifikant
die beiden Relata des Zeichens. Das Signifikat bezeichnet die Inhaltsseite, der Signifikant die Ausdrucksseite des Zeichens. Gebräuchlich sind auch die Begriffspaare signatum/signans und Bezeichnetes/Bezeichnendes. Je nachdem, ob ein Zeichen hauptsächlich als Index, Ikon oder Symbol fungiert, ist das Verhältnis zwischen Signifikat und Signifikant jeweils verschieden bestimmt. Beim Index (Anzeichen) ergibt sich das Verhältnis zwischen Signifikat und Signifikant durch eine tatsächliche, vorgegebene Kontiguität (Rauch verweist auf Feuer), beim Ikon ist das Verhältnis zwischen Signifikat und Signifikant ein Ähnlichkeitsverhältnis (Abbild eines Gegenstandes hat Ähnlichkeit mit Gegenstand) und beim Symbol kommt das Verhältnis zwischen Signifikat und Signifikant durch eine gesetzte und gelernte Kontiguität, das heißt durch Konvention zustande (z.B. bei Sprachzeichen). F. de Saussure bezeichnet Signifikat und Signifikant speziell bei sprachlichen Zeichen als Vorstellung und Lautbild, und ihr Verhältnis zueinander als Arbiträr.
TF
LIT:
- R. Barthes: Elemente der Semiologie. Frankfurt 1983
- F. de Saussure: Grundfragen der allgemeinen Sprachwissenschaft. Berlin 21967.