Tautologie
Aussage, die immer wahr bleibt, welcher konkrete Sachverhalt auch immer vorliegen mag (Bsp.: entweder es regnet oder es regnet nicht). In der formalen Logik wird die T. durch die urteilslogische Wahrheitsfunktion bestimmt, die bei allen Auslegungen ihrer Variablen, (d.h. bei allen Wahrheitswerten) wahr ist: p oder non-p.
PP