Verantwortung
In der neuzeitlichen Ethik schließt der Begriff der V. an den in der christlichen Philosophie des MA. ausgebildeten Begriff der imputatio an. Aus dieser begrifflichen Tradition resultiert die Zurechenbarkeit der Handlung als ein Aspekt der V. Die menschliche Willensfreiheit stellt die unabdingbare Voraussetzung für V. dar. Der Begriff der V. kann aber nicht hinreichend aus der Sichtweise des einzelnen moralischen Subjekts expliziert werden. Vielmehr muss er ergänzt werden durch einen universalen Zusammenhang, der die Mitwelt der anderen Personen umfasst. Der Gedanke der V. für sein Handeln ergibt nur dann einen Sinn, wenn Handeln nicht allein nach allgemeinen Normen beurteilt wird, sondern die Handlungsfolgen aus der Perspektive der gemeinsamen Mitwelt beurteilt werden. V. wird dort konkret, wo es um die Bewältigung von Sachaufgaben geht, die sich aus den Bedürfnissen der Mitwelt ergeben. Wo wir auf Unrecht, Gewalt, Unfreiheit stoßen, stellt sich die Frage der Zuständigkeit nicht mehr in einem auf das einzelne Subjekt reduzierten Sinne. D.h. die V. wird dort zu einem obersten Grundsatz, wo es um die Verwirklichung einer menschenwürdigen Welt geht. Insofern bezieht sie sich nicht allein auf die vollzogene Handlung eines einzelnen, sondern auch auf die unterlassene Handlung einer Mehrheit.
PP
LIT:
- K. Lwith: Das Individuum in der Rolle des Mitmenschen. Darmstadt 1962
- G. Picht: Der Begriff der Verantwortung. In: Wahrheit, Vernunft, Verantwortung. Stuttgart 1969
- J. Schwartlnder: Verantwortung. In: Handbuch philosophischer Grundbegriffe. Mnchen 1974. S. 1577 ff.