Verpflichtung
(1) In Bezug auf das moralische Handeln gilt die V. als die bestimmende Grundlage. Ihrem motivationalen Gehalt (für das Handeln) nach unterscheidet sie sich von Klugheitserwägungen einerseits und Bedürfnis, Wunsch, Begehren, Präferenzen usw. andererseits. Sie lässt sich nach folgenden allgemeinen Merkmalen bestimmen: (1) Mit ihr verbindet sich das Gefühl des (so) Handelnmüssens; (2) dieses Gefühl ist in einem (wenn auch verschwommenen oder unartikuliertem) Bewusstsein von einem »Ideal« begründet, d.h. einer Vorstellung eines Gehalts der personalen oder sozialen Welt, der als etwas über das einzelne Individuum Hinausweisendes verstanden wird, das den Handlungen ihren Wert verleiht; (3) das »Ideal« wird in der Weise aufgefasst, dass es einen nicht-willkürlichen, gleichsam objektiven Anspruch erhebt. Als solche Ideale können firmieren: Vorstellungen (a) von gutem oder lebenswerten Leben (d.i. inhaltliche, über die Einzelsituationen hinausweisende allgemeine Vorstellungen der Lebensgestaltung), (b) von Gerechtigkeit und Fairness (d.i. der formale Aspekt, wie Handlungsbezüge für alle gleichermaßen gestaltet sein müssen), (c) von Wohlwollen und Verbundenheit (d.i. die affektiv-kognitive Komponente des personalen Bezugs), (d) von Gehorsam und Beziehung zu Autoritäten (d.i. Orientierung auf vorgegebene Ordnungen), (e) von »Ultra-Verpflichtungen« i.S. von Grice, (f) von selbstbezogenen Verpflichtungen gegenüber der eigenen Person.
PP
LIT:
- A. Blasi: Psychologische oder philosophische Definition der Moral. In: W. Edelstein/G. Nunner- Winckler (Hg.): Zur Bestimmung der Moral. Frankfurt 1986. S. 55 ff.