Volonté générale/Volonté de tous
V. g. ist nach Rousseau der selbständige und einheitliche Gemeinoder Gesamtwille eines als personale Gemeinschaft geltenden Sozialverbandes politischer Subjekte. Sie beruht auf der inneren Übereinstimmung der Bürger und ist zu trennen von der auf Solidarität individueller Interessen basierenden Summe von Einzelwillen der partikularen Gesellschaftsmitglieder, der V. de tous. Die V. g. ist keine verbindlich vereinbarte juristische Fiktion, sondern eine »moralisch-metaphysische Wesenheit« (Fetscher) mit normativem Geltungsanspruch und insofern unfehlbar, absolut, unzerstörbar, unveräußerlich und unzerteilbar. Ihre Triebfeder liegt im Wollen des Gemeinwohls.
JP
LIT:
- I. Fetscher: Rousseaus politische Philosophie. Frankfurt 31981
- R. Stammler: Begriff und Bedeutung der volont gnrale bei Rousseau. Berlin 1925.