Fatalismus
Erfahrung des Ausgeliefertseins an das Fatum, d.h. an eine unpersönliche, geistige, die Welt des Menschen umfassende und bestimmende Macht. Es wird keine Selbstbestimmung wahrgenommen, das Fatum bzw. Schicksal ist unbeeinflussbar. F. sieht keinen Sinnzusammenhang im Walten des Schicksals, der Geborgenheit und Zuversicht vermitteln könnte, und lässt nur Resignation zu. Somit kann weder im Islam, noch von der Karmalehre im Hinduismus und Buddhismus von F. gesprochen werden. Der Begriff ist erstens abzusetzen von dem Begriff Prädestination, der sich vor allem auf das Leben nach dem Tod bezieht, und zweitens von Determination. Beide letztgenannten Begriffe gehen nicht notwendig von einer unpersönlichen Macht und Resignation vor einem sinnlosen Schicksal aus. Wichtig für die Herausbildung des Begriffs waren Spinoza, Leibniz und F. H. Jacobi. Für Kant ist F. die Lehre »so wohl einer blinden Naturnotwendigkeit in dem Zusammenhange der Natur selbst, ohne erstes Prinzip, als auch in der Kausalität dieses Prinzips selbst«, von der sich die Vernunft freimacht durch den Begriff einer Ursache durch Freiheit (Prolegomena § 60). Im 20. Jh. bestimmt Scheler den Begriff nach phänomenologischen und soziologischen Gesichtspunkten. F. ist für ihn ein innerhalb der Geschichte ablaufender, unbeeinflussbarer Prozess der gesellschaftlichen Realfaktoren.
DL