Leibniz’sches Gesetz
ein an verschiedenen Stellen von Leibniz aufgestelltes identitätslogisches Gesetz, wonach Identisches unbeschadet der Wahrheit füreinander substituiert werden darf; formal
(i) wenn a = b, dann f(a) = f(b)
(für einen beliebigen Funktionsausdruck f) und
(ii) wenn a = b, dann A(a) ↔ A(b)
(für eine beliebige Formel A(x))
Das L. G. dient der identitätslogischen Charakterisierung der Gleichheitsrelation und unterscheidet sie von anderen Äquivalenzrelationen. Seine Umkehrung ist als das ebenfalls von Leibniz formulierte Prinzip der Identität des Ununterscheidbaren bekannt.
UM