Naturgesetz
N.e sind (hypothetisch wahre) gesetzesartige Aussagen einer wissenschaftlichen Theorie, also generelle Aussagen, die im Gegensatz zu akzidentellen Allaussagen nicht mit einer Konjunktion über endlich viele Einzelaussagen äquivalent sind. Der Versuch, N.e von akzidentellen Allaussagen durch rein logische Kriterien abzugrenzen, stößt aber auf Schwierigkeiten: Die Forderung, nach der N.e keine Bezugnahme auf bestimmte Zeitpunkte, Orte oder Objekte enthalten sollten, ist zu stark, weil z.B. biologische N.e auf konkrete endliche Gesamtheiten wie biologische Arten Bezug nehmen. Kutschera schlägt daher einen pragmatisch relativierten Begriff des N. vor (1972, S. 330): N.e sind gegenwärtig wissenschaftlich akzeptierte Sätze. Die Akzeptierung eines N. gründet sich auf seine Rolle als Mittel wissenschaftlicher Erklärungen, Begründungen und Prognosen (Hempel 1977). N.e bestimmen wesentlich das moderne Bild der Natur.
AB
LIT:
- D. Armstrong: What is a Law of Nature? Cambridge 1983
- C.G. Hempel: Aspekte wissenschaftlicher Erklrung. Berlin 1977
- F. v. Kutschera, Wissenschaftstheorie II. Mnchen 1972
- E. Schrdinger: Was ist ein Naturgesetz? Mnchen 1967
- W. Stegmller: Probleme und Resultate der Wissenschaftstheorie und Analytischen Philosophie. Bd. 1. Berlin 1983.