Neid
ungerechtfertigte Missgunst über Besitz oder Wohlergehen eines anderen. Aristoteles hebt den N. (phtonos) ab vom Unwillen gegen solche, die zu unrecht Güter besitzen (nemesis). Für Thomas v. Aquin ist N. (invidia) ein Gefühl, das als an sich unvernünftig (aliquid de se inconveniens rationi) gilt. N. ist seiner Art nach (ex sua specie) schlecht. Theologisch betrachtet ist N. Sünde. Kant sieht im N. ein »Laster des Menschenhasses«. Die politische Philosophie Hobbes spricht dem N. auch einen konstruktiven Aspekt zu. Der menschliche N. rechtfertigt die Akzeptanz einer Staatsmacht. Kierkegaard sieht im N. ein einigendes Prinzip der Gesellschaft, allerdings eines, das auf negative Weise wirkt, v.a. in leidenschaftslosen, stark reflektierten Zeiten. Nach Rawls vermeidet eine gerechte Gesellschaft jeden entschuldbaren allgemeinen N. ihrer Mitglieder.
CK
LIT:
- Aristoteles: Rhetorik. 1386b-1387b
- Th. Hobbes: De cive. Op.lat.II. Hg. G. Molesworth. Reprint Aalen 21966. S. 209 ff
- S. Kierkegaard: Eine literarische Anzeige (Gesammelte Werke 17. Abtlg.). Dsseldorf 1954. S. 86
- J. Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt 1975. S. 575587
- Thomas v. Aquin: S.th.I-II, q.24, a.4; IIII, q.36, a.2.