Pflichtethik
Bezeichnung für jene Form der Ethik, die von der Auffassung geleitet ist, dass einzig die Pflicht als diejenige Haltung des Menschen anzusehen ist, durch die der Mensch erst und allein in der sittlichgeistigen Ordnung lebt und durch die er erst seine Freiheit verwirklicht. Dabei enthält der Begriff der Pflicht den Gedanken einer gesetzgebenden Instanz oder Ordnung und den der menschlichen Willensfreiheit. Die Vorstellung einer Ordnung bzw. des Gesetzes wird in der Tradition der Philosophie unterschiedlich interpretiert: in der Antike in Gestalt des wohlgeordneten Kosmos, im MA. durch den Willen Gottes, seit Kant durch die Selbstgesetzgebung der Vernunft. Nur in dieser Selbstgesetzgebung realisiert sich der Mensch als vernünftiges und gleichzeitig autonomes Wesen. Der Grund der Verpflichtung bzw. die Forderung des Gehorsams ist allein in einem solchen Begriff der Pflicht verankert. Als grundsätzlicher Einwand gegen eine solche P. wird vorgetragen, dass durch die Verknüpfung von Pflicht und sittlicher Welt die prinzipielle Bedeutung der Gegenseitigkeit (der Menschen) nicht hinreichend zur Geltung kommt.
PP