Timokratie
(griech. time: Ehre, Steuerschätzung; kratein: herrschen), Modell einer Herrschaftsform, in der die Wahrnehmung politischer Rechte gemäß Vermögen und Besitz gestaffelt und verfassungsmäßig geregelt ist, im Unterschied zur Ochlokratie und Plutokratie, der faktischen Herrschaft der Reichen über den Staat. Mit der von Solon ausgearbeiteten, 594 v. Chr. in Kraft getretenen Verfassung wurde Athen zur ersten T. der griechischen Antike. Die grundbesitzenden Bürger werden hier nach Bodenertrag und Produktion vier Klassen zugeteilt, die in unterschiedlichem Maß am politischen Leben teilhaben können – die zentralen Funktionen im Staat bleiben der obersten Klasse vorbehalten, aktives und passives Wahlrecht differieren nach Klassenzugehörigkeit. Ein nach Grundbesitz oder Steueraufkommen (Zensuswahlrecht) gestaffeltes Wahlrecht findet sich häufig noch in den konstitutionellen Monarchien der Neuzeit, etwa im »Dreiklassenwahlrecht« der preußischen Verfassung von 1849.
WST