Syllogismus,disjunktiver
In der traditionellen Logik hat man damit entweder den adjunktiven S. oder den S. der Kontravelanz bezeichnet. Beim adjunktiven S. enthält eine Prämisse das nicht-ausschließende »oder«, so dass wenigstens einer der beiden Sachverhalte besteht: (a) Aus den beiden Ausssagen »A oder (auch) B« und »Nicht-A« folgt logisch »B«; (b) aus den beiden Aussagen »A oder (auch) B« und »Nicht- B« folgt logisch »A«. Die beiden durch »oder (auch)« verknüpften Teilsätze schließen sich nicht gegenseitig aus. Beim S. der Kontravalenz besteht höchstens einer der beiden in den Teilsätzen formulierten Sachverhalte: (a) Aus den beiden Aussagen »A oder (aber) B« und »A« folgt logisch »Nicht-B«; (b) aus den beiden Aussagen »A oder (aber) B« und »Nicht-A« folgt logisch »B«.
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LIT:
- W. K. Essler/R. F. M Cruzado: Grundzge der Logik I. Das logische Schlieen. Frankfurt 41991. S. 49.