Syllogismus,praktischer
auch praktisches Schließen. In der gegenwärtigen Diskussion wird der p. S. zur Rekonstruktion der praktischen Erkenntnis und als Modell intentionalistischer Erklärung der Handlung verwendet. Anscombe weist darauf hin, dass sich im p. S. zeigt, inwiefern praktische Erkenntnis als ein Wissen, wie und dass ein bestimmter Gegenstand hervorgebracht wird, zu verstehen ist. Damit soll herausgestellt werden, dass das Praktische nicht als eine Form des Theoretischen zu interpretieren ist. Denn der Zweck des theoretischen Schlusses besteht im Beweis der Konklusion aus den Prämissen. In einem gültigen theoretischen Schluss folgt die Wahrheit der Konklusion aus der Wahrheit der Prämissen. Dagegen ist der Zweck des p.n S. eine Handlung. Der p. S. stellt eine Kalkulation dar, was zu tun ist. Die in der Konklusion angeführte Handlung ist als die Realisierung des in der Prämisse geäußerten Willens anzusehen. In der ersten Prämisse drückt der Handelnde aus, was er will; die zweite Prämisse nennt das für die Absicht geeignete Mittel; die Handlung stellt die Realisierung dieses Mittels dar. Ein p. S. ist allerdings nur dann wirksam, wenn der Handelnde ihn zum Handlungsgrund wählt und entsprechend handeln will. Wright stellt den p.n S. als intentionalistische Erklärung der Handlung vor: (1) Prämisse: A beabsichtigt, p herbeizuführen; (2) A glaubt, dass er p nur dann herbeiführen kann, wenn er a tut; Konklusion: Folglich macht sich A daran, a zu tun. Die Erklärung besteht darin, denjenigen p.n S. anzugeben, aus dem hervorgeht, was der Handelnde mit seiner Handlung erreichen wollte. Erklärung.
G. E. M. Anscombe: Absicht. Freiburg/München 1986. §§ 33–44. – G. H. v. Wright: Erklären und Verstehen. Frankfurt 1974. S. 83 ff.
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