Antinomie
(griech. anti: gegen; nomos: Gesetz), Widerspruch, ernsthafte logische Schwierigkeit, die darin besteht, dass zwei Sätze einander widersprechen, obwohl für jeden von ihnen gleich gute Gründe zu sprechen scheinen; in der modernen Logik Widersprüche, die in den Grundlagen des Systems wurzeln. Man teilt sie gewöhnlich in syntaktische und semantische A.n ein. Ihr Auftreten hat die Grundlagen der Mathematik erschüttert. Als besonders anfällig für A.n erwies sich die Mengenlehre. Grelling’sche A. Russell’sche A. Lügner.
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A. als philosophischer Fachbegriff wurde durch Kants Kritik der reinen Vernunft etabliert. In der Transzententalen Dialektik (A 407), definiert Kant A. als »Antithetik« bzw. als »Widerstreit der Gesetze«, deren jedes jeweils schlüssig begründet werden könne. Kant nennt vier A.n, wobei er den ersten Teil jeweils als (idealistische) Thesis, den zweiten als (empirische) Antithesis bezeichnet: (1) Die Welt hat einen räumlich/zeitlichen Anfang – Die Welt ist unendlich. (2) Jede einzelne Substanz besteht aus einfachen Teilen – Kein Ding besteht aus einfachen Teilen (unendliche Teilbarkeit). (3) Es gibt Kausalität aus Freiheit – Alles ist von Naturursachen determiniert. (4) Es gibt ein »schlechthin notwendiges Wesen« – Es gibt ein solches Wesen weder als Teil noch als Ursache des Ganzen.
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Nitzschke: Der Antinomie-Gedanke bei Kant und seine Entwicklung in den vorkritischen Schriften. Diss. Borna-Leipzig 1932.
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LIT:
- H. Heimsoeth: Transzendentale Dialektik. Bd. II. Berlin 1969. S. 215258
- N. Hinske: Kants Begriff der Antinomie und die Etappen seiner Ausarbeitung. In: Kantstudien 56 (1966)
- F. v. Kutschera: Die Antinomien der Logik. Freiburg/Mnchen 1964
- K.