Art
als logischer Begriff der durch Angabe eines spezifischen Unterschiedes (differentia specifica) aus der nächsthöheren Gattung (genus proximum) gewonnene Gegenstandsbereich; z.B. Mensch aus: vernünftiges (= artbildender Unterschied) Lebewesen (= nächsthöhere Gattung). – Der biologische Artbegriff dient ebenfalls der Gliederung und Klassifikation des Gesamtbereichs des Organischen. Dabei wurde das alte, statische Verständnis unveränderlicher A.en aufgrund der Evolutionstheorie von der Vorstellung sich allmählich verändernder A.en ersetzt. A. wird nunmehr bestimmt als Gruppe sich untereinander fortpflanzender Populationen, die reproduktiv von anderen isoliert ist (der Genpool behält seine Eigenart). Species.
FPB