Citoyen
Der Begriff hat seinen Ursprung bei Bodin, eine präzisere Definition legt indes erst Rousseaus Contrat Social vor: Hier (I.Buch, Kap. VI) wird der C. als Staatsbürger definiert, der als einzelnes Mitglied (im Unterschied zum Volk als Gesamtheit) des Staates an der Souveränität desselben teilhat. Die Rousseau’sche Definition ist nicht nur als philosophische Begriffsbestimmung zu verstehen, sie hat vor allem den Charakter einer politischen Forderung, indem sie den C. mit dem bloßen Untertanen kontrastiert, der an dieser Souveränität (der Staatsgewalt) eben nicht teilhat. Ausdrücklich weist Rousseau darauf hin, dass der emanzipative Aspekt des Gebrauchs von C. in Europa allein dem französischen Freiheitsdenken entspreche. Der C. avanciert aus diesem Grunde auch zu einer das Ideal des freien Bürgers symbolisierenden Losung der frz. Revolution: Die Jakobiner benutzen das Wort als Anredeform, die Marseillaise nimmt es auf, und Hugo, Rimbaud und Flaubert verwenden es im genannten Sinne. Contrat social.
MFM