Contrat social
nach Rousseau der Gesellschaftsvertrag, der nach dem Verfall eines ursprünglich friedlichen und sittlichen Zusammenlebens der hommes naturels im Naturzustand durch das Entstehen von Arbeitsteilung und Eigentum notwendig wird. Der vom amour propre (amour de soi/amour propre) bestimmte homme civil gibt durch den meist stillschweigend geschlossenen C.s. seine vorstaatlichen Ansprüche vollständig auf und erhält dafür die Bürgerrechte. Die unter den Menschen entstandene Ungleichheit wird durch die auf das Gemeinwohl zielende volonté générale beseitigt. Der C.s. regelt nicht die Koexistenz isolierter bourgeois, sondern er gründet die Republik als Lebensform, in der jeder Einzelne als Citoyen untrennbar mit dem Ganzen verbunden ist.
JP
LIT:
- R. Brandt: Rousseaus Philosophie der Gesellschaft. Stuttgart 1973
- I. Fetscher: Rousseaus politische Philosophie. Frankfurt31980
- M. Forschner: Rousseau. Freiburg/Mnchen 1977
- M. Rang: Rousseaus Lehre vom Menschen. Gttingen 1959
- J. Starobinski: Rousseau. Eine Welt von Widerstnden. Mnchen/Wien 1988.