Geworfenheit
bezeichnet für Heidegger die Faktizität des Daseins, die Bestimmung: »Daß es ist und zu sein hat« (Sein und Zeit, § 29); sie gilt zusammen mit dem Verstehen und der Rede als ein gleichursprünglicher Modus der Erschlossenheit: Das Dasein ist in der Welt als ein geworfener Entwurf, der sich artikuliert. Weil sich diese existenzialen Grundstrukturen von den Kategorien des nicht-daseinsmäßigen Seienden prinzipiell unterscheiden, ist die G. kein Attribut eines Vorhandenen, sondern eine Grundmöglichkeit der eigenen Existenz. Sie stellt eine Auslegung der affectio im Sinne Augustins sowie eine Erweiterung der Sinnlichkeit im Sinne Kants dar; denn das Dasein befindet sich in seiner G. nicht als Grund seines Seins, sondern als immer schon gestimmt, von gewisser Herkunft und im Umgang mit den Dingen und mit anderen, die es angehen, und zwar zunächst in der Weise der Unselbständigkeit und Uneigentlichkeit. Durch die G. werden bestimmte Möglichkeiten der Existenz dem jeweiligen Dasein verschlossen bzw. freigelegt. Im Hinblick auf die Zeitlichkeit erklärt Heidegger, dass die in der G. begründete Befindlichkeit das Dasein zurück auf seine Gewesenheit führt.
JOP
LIT:
- F.-W. von Herrmann: Hermeneutische Phnomenologie des Daseins. Frankfurt 1987.