Legitimation
(von lat. legitimus, durch Gesetz (lex) bestimmt), Berechtigung, bzw. Nachweis einer Berechtigung zu einer Handlung; zielt auf die Begründung, ob dieses Handeln geboten, verboten oder erlaubt ist. L. setzt nicht nur eine anerkannte Normenbegründung voraus, sondern ist zugleich auch eine Normenrechtfertigung, weshalb sie über die bloße Legalität, die formale äußere Verhaltenskonformität mit den (positiven) Gesetzen, unter die mechanisch subsumiert wird, hinausgeht. Die L. knüpft vielmehr an einer Legitimität an, die in einer materialen inneren Übereinstimmung von Verhaltensweisen und Verhaltensnormen mit überpositiven Bezugssystemen, wie z.B. dem Naturrecht oder dem Sittengesetz, besteht. Damit kommt die L. der sittlich bestimmten inneren Motivation der Moralität näher als die auf äußere Rechtmäßigkeit beschränkte Legalität. L.en können auf dogmatischer Verkündung, autoritativer oder willkürlicher Setzung beruhen oder durch rationale Argumentation und Vereinbarung gefunden werden. In jedem dieser Fälle soll das Kriterium zur Entscheidung zwischen konkurrierenden (Handlungs-)Zwecken zu einer konsensfähigen Rechtfertigung für einen bestimmten Zweck führen. Ist dieser Konsens nicht mehr vorhanden, spricht man mit Habermas von einer Legitimationskrise. Die in der modernen Philosophie auf rationaler Normenbegründung aufgebaute ethische L. soll die Sittlichkeit der Handlungsmaximen ausweisen und deren Anwendung in konkreten Situationen prüfen. Die meisten juristischen, sozialen, ökonomischen oder politischen L.-Theorien setzen das Vorhandensein ethischer Grundnormen voraus. Der radikale Skeptizismus lehnt jede Form der L. als willkürliche Festlegung ab.
JP
LIT:
- H. Blumenberg: Legitimitt der Neuzeit. Frankfurt 1974
- W. Fach/U. Degen (Hg.): Politische Legitimitt. Frankfurt 1978
- J. Habermas: Legitimittsprobleme im Sptkapitalismus. Frankfurt 1973
- V. Heins: Strategien der Legitimation: das Legitimations-Paradigma in der politischen Theorie. Mnster 1990.