Intention
(1) Für die logische Semantik gilt, dass die I. einer Aussage zusammengesetzt ist aus dem Gegenstand der Aussage und einer bestimmten, am Gegenstand mitgesetzten Beschaffenheit oder Beziehung. Als I. einer Aussage oder eines Gedankens ist das zu verstehen, was (als Gegenstand) in seinem So-Sein behauptet wird: Z.B. wird in der Aussage »5 ist eine Primzahl« über den Gegenstand »5« behauptet, dass ihm die Eigenschaft einer Primzahl zuschreibbar ist. – (2) In einem phänomenologischen Sinne (Brentano, Husserl) wird I. mit Intentionalität gleichgesetzt: damit ist gemeint, dass jedes Bewusstsein immer ein Bewusstsein von etwas ist, d.h. dass jeder Bewusstseinsakt bzw. das Psychische allgemein die spezifische Eigenheit hat, auf einen Inhalt gerichtet zu sein. Die I. macht das Wesensmerkmal des Mentalen gegenüber dem Physischen aus. – (3) In der Handlungstheorie wird I. im Sinne von Zielgerichtetheit einer Handlung verwendet. Dabei wird I. in einem doppelten Sinne gebraucht: (a) als Intendieren i.S. der Absicht (»die Person a hat die Absicht, die Handlung p auszuführen«), (b) als intendierter Inhalt (»einen Beitrag für eine gerechte Welt zu leisten, war seine grundlegende I.«).
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