Kollektivum
Verband von Einzelmenschen. In einem gruppensoziologischen Ansatz versteht man unter K. eine Vereinigung von Personen, die durch geteilte Interessen, übereinstimmende Zielvorstellungen und gleichgerichtete Verhaltensweisen in einem gemeinsamen Handlungskontext, d.h. zu einem gemeinsamen Werk, verbunden sind. In diesem Sinn spricht man von »Kollektivverträgen« oder »kollektiver Sicherheit«. In kommunistischer Terminologie sind Kollektiva soziale Einheiten, in denen die Gesellschaft organisiert ist.
CSE
Kollektivbegriff,Kollektivum
neben den Eigennamen und Gattungsnamen stellt der K. eine eigene Art der Bezeichnung dar, die sich auf Gegenstandsbereiche oder Klassen von Gegenständen bezieht, z.B. »Herde«, »Wald«, »Gepäck«, »Reiterei«, »Bildmaterial«. Entsprechend der Suppositionslehre (Supposition) steht der K. für eine einheitliche Gruppe von Dingen, ohne dabei die dazugehörigen einzelnen Individuen zu benennen. – In der logischen Semantik findet sich keine einheitliche Stellungnahme dazu, ob sich der K. auf Gesamtheiten von Individuen, Aggregate oder Ganzheiten diskreter (oder unbestimmter) Teile bezieht und ob der K. durch individuelle oder generelle Terme ausgedrückt wird.
PP
LIT:
- R. Haller: Kollektivbegriff. In: HWPh
- K. Lorenz: Kollektivum. In: Enzyklopdie Philosophie und Wissenschaftstheorie.