Privation
(griech. steresis; lat. privatio: Beraubung, Mangel), bezeichnet das Nichtvorhandensein einer Eigenschaft oder eines Zustands an einem Seienden, zu denen dieses gemäß seines Wesens fähig sein sollte, z.B. »der Sehfähigkeit beraubt sein«. Das Böse lässt sich von hier aus als P. auffassen. Ein privatives Merkmal ist ein Prädikat, das das Fehlen natürlicher Merkmale zum Ausdruck bringt. – Der Begriff der P. ist von zentraler Bedeutung in der aristotelischen Naturphilosophie. Alles Werden erfolgt durch Hinzutreten einer Form. Es ereignet sich an einem Zugrundeliegenden (Hypokeimenon), an dem sich eine frühere Form verliert, um einer späteren Platz zu machen, im Nacheinander von »Abwesenheit und Anwesenheit« (Aristoteles: Physik I, 7, 191 a 7) einer Form. Die P. bezeichnet die Abwesenheit einer wesentlichen Form. Sie ist der allgemeine negative Ausdruck einer natürlichen Phase jedes Werdens.
TH
LIT:
- Aristoteles: Metaphysik V, 22.; Physik I, 7
- J. Fritsche: Privation. In: HWPh. Bd. 7.