Handeln,moralisches
M. H. lässt sich durch drei Merkmale in allgemeiner Weise charakterisieren: (1) Es ist intentional (oder zielgerichtet), (2) der intentionale Aspekt der Erfahrung steht in Verbindung mit einer Verpflichtung, (3) die Verpflichtung ergibt sich entweder (scheinbar) objektiv aus vorgegebenen Idealen oder Geboten (in traditionellen Moralvorschriften) oder subjektiv aus der Forderung eines als objektiv begriffenen Ideals an den Handelnden (bzw. an das Selbst). Als direkter Bestimmungsgrund des moralischen H.s ist das Gefühl der Verpflichtung anzusehen. Der kognitive Gehalt des m.n H.s ist einerseits durch die Intentionalität als Befolgung einer Verpflichtung begründet und andererseits darin, dass diese Verpflichtung für den Handelnden als objektiv begründet erscheint. Die Intentionalität zeigt die Verknüpfung mit Vorstellungen und Begriffen des Guten, des Rechten, der Pflicht usw. an, der objektive Begründungsanspruch verweist darauf, dass Handlungen auf Gründe angewiesen sind, mittels derer Verpflichtungen gerechtfertigt werden (können).
PP
LIT:
- A. Blasi: Psychologische und philosophische Definition der Moral. In: Zur Bestimmung der Moral. Hg. W. Edelstein, G. Nunner-Winkler, Frankfurt 1986, S. 55 ff.