Obszön
(lat. schmutzig, unzüchtig), Wertbegriff, der die moralische Anstößigkeit von Gegenständen oder Handlungen bezeichnet. Dabei gilt dem Wortsinn nach vor allem der Verstoß gegen gesellschaftlich anerkannte Maximen der Sexualmoral als o. Das Wort findet häufig Anwendung in Bezug auf Kunstwerke. Der für künstlerisches Schaffen spezifische Zug der Grenzsprengung durch Imagination und Provokation führt unter diesem Aspekt häufig zum Konflikt zwischen künstlerischen Intentionen und den Vorstellungen von Obszönität, die in einer Gesellschaft oder einer gesellschaftlichen Gruppierung vorherrschen. Geschichtlich zeigt sich die Idee des O.en als äußerst wandlungsfähig. Viele Werke der Kunst und Literatur galten bei ihrem Erscheinen als o., heute dagegen als Meisterwerke der erotischen Literatur und Kunst. Obwohl daher die Grenze zwischen erotischer Kunst und o.er Darstellung nicht endgültig fixiert werden kann, lässt sich doch formal feststellen, dass als o. zu gelten hat, was in der erotischen Darstellung das Schamgefühl der jeweils Betroffenen verletzt. In aufgeklärten pluralistischen Gesellschaften gilt die Grundregel, dass nur die öffentliche, insbesondere die Jugendlichen zugängliche Darstellung o.er Art der staatlichen Kontrolle unterliegt, der private Umgang mit dem O.en dagegen allein in der Verantwortung des erwachsenen Individuums liegt.
RL
LIT:
- P. Gorsen: Das Prinzip Obszn. Reinbek 1968
- d.h. Lawrence: Pornography and Obscenity. London 1929 (dt. Pornographie und Obsznitt. Zrich 1971)
- L. Marcuse: Obszn. Mnchen 1962.