Rezeptivität,rezeptiv
(lat. recipere: aufnehmen, erhalten, empfangen). Die terminologische Verwendung des Begriffs in der Philosophie geht in ihren Grundzügen auf I. Kant zurück. In seiner Analyse der Bedingungen der Möglichkeit von Erkenntnis erweist sich R. als konstitutives Moment der Sinnlichkeit und mithin als Voraussetzung dafür, dass uns Gegenstände anschaulich gegeben sein können. Als Fähigkeit, sich sinnlich affizieren zu lassen, d.h. »Vorstellungen durch die Art, wie wir von Gegenständen affiziert werden, zu bekommen« (KrV B 33), ist sie Grundcharakteristikum der Sinnlichkeit, neben dem Verstand einer der beiden Erkenntnisquellen des menschlichen Gemüts. Der R. im Bereich der Sinnlichkeit steht dementsprechend im Kantischen Modell die Spontaneität des Verstandes in der Bildung und Anwendung von Begriffen gegenüber. Erst die Vereinigung beider, in der Subsumption von Anschauungen unter Begriffe, ermöglicht die Konstitution eines Gegenstandes. Sie ist Voraussetzung jeglicher Erfahrungserkenntnis. R. markiert in diesem Prozess insofern erfahrungslogisch einen Ausgangspunkt, als mittels ihrer Empfindung hervorgerufen wird, die wiederum das Ausgangsmaterial bildet, dessen Mannigfaltigkeit durch die Synthesis der Apprehension in der Wahrnehmung zusammengefasst und organisiert wird. Der Unterschied zwischen r.er Sinnlichkeit und Verstandeserkenntnis lässt sich Kant zufolge nicht auf die ˲logische Form˱ (Verworrenheit oder Deutlichkeit) beschränken, sondern ist ein transzendentaler, da in der Sinnlichkeit nicht die Beschaffenheit der Objekte selbst präsent ist, sondern nur die Art, wie das Subjekt affiziert wird.
AW
LIT:
- I. Kant: KrV 2. Aufl. 1787.