Ahiṃsā
(sanskrit, Nicht-Töten/-Verletzen). Ab der Zeit der Upaniṣaden (Chāndogya-U. 3.17.4.) ist das Nicht-Verletzen oder Nicht-Töten von Lebewesen eine konstante Forderung indischer Ethik (im Yoga des Patañjali eines der acht »Glieder des Yoga«, yogāṅgāni). Entstanden ist dieses ethische Prinzip als Reaktion auf die exzessiven Schlachtungen des vedischen Opfers und im Zusammenhang mit der Wiedergeburtslehre, nach der man bei der Tötung von Lebewesen immer damit rechnen musste, nahestehende verstorbene Personen zu treffen. Im hinduistischen Pflichtenkatalog (Dharma) steht A. an der Spitze, und konsequent durchgeführt wird sie im passiven »bürgerlichen Ungehorsam« in der Zeit des Widerstandes gegen die britische Kolonialmacht. Der Buddhismus macht A. zur Pflicht für Mönche und Laien. Der Jainismus betrachtet Töten als das schlimmste Vergehen (Mundtücher, um keine Kleinlebewesen einzuatmen, Tierkrankenhäuser).
MD
LIT:
- J. Gonda: Die Religionen Indiens I. Stuttgart 21978. S. 315 f. u. 392 (dort weiterfhrende Literatur)
- R. C. Zaehner: Hinduismus. Mnchen 31979. S. 182 ff.