Dharma
(sanskrit, das Feststehende). Dh. ist zunächst einmal Gesetz, Regel im moralischen, religiösen und juristischen Sinn. Für die traditionelle hinduistische Auffassung ist der »ewige Dh.« (sanātana dharma) ein kosmisches, »das religiöse, das ethische und das praktische Handeln der Menschen normativ bestimmendes Prinzip« (H. Küng/H. v. Stietencron), das den so zahlreichen religiösen Strömungen des Hinduismus eine gemeinsame, wenn auch weit interpretierbare Grundlage gibt. Dh. knüpft an ältere Konzepte und Begriffe von Weltordnung (ṛta im Veda) an. Dh. ist für den Einzelnen neben artha (Erfolg im praktischen Leben), kama (Liebe, Lust) und Mokṣa (Erlösung) eines der traditionellen Lebensziele im Hinduismus. Diese Auffassung von Dh. macht die hinduistischen Dh.sūtras oder -śāstras zu mehr als reinen Gesetzbüchern: Sie weisen dem Menschen seinen durch die Geburt geregelten Platz im Kastensystem mit allen damit verbundenen ethischen und religiösen Pflichten an. – Im Buddhismus hat Dh. (Pāli: dhamma) zwei Grundbedeutungen. Zum einen bezeichnet es die Lehre des Buddha und ist einer der drei Edelsteine (triratna) des Buddhismus – Buddha, Saṃgha »die buddhistische Gemeinde«, Dh., auf den sich auch dessen Bekenner in der Zufluchtsformel berufen. Zum anderen zerlegt die pluralistische Weltauffassung des Buddhismus die Welt und ihre Erscheinungsformen in einzelne Dh.s. – Im Jainismus dagegen bedeutet Dh. das Prinzip der »Bewegung« im Gegensatz zur »Ruhe« (adharma).
MD
LIT:
- J. Gonda: Die Religionen Indiens. Bd. I. Stuttgart 21978. S. 288 ff
- Th. Stcherbatsky: The Central Conception of Buddhismus and the Meaning of the Word Dharma. London 1923
- R. C. Zaehner: Der Hinduismus. Mnchen 1979. S. 107 ff.