Alternation
(1) eine in der Urteilslehre der traditionellen Logik gebräuchliche Bezeichnung für den Fall, dass ein Urteil bzw. eine Aussage durch eine andere ersetzt werden kann, ohne dass sich der Sinn derselben verändert (z.B. Odysseus ist der Sohn des Laertes – Laertes ist der Vater des Odysseus). (2) In der formalen Logik ist A. synonym mit Adjunktion, d.h. der Verbindung zweier Aussagen durch das nicht-aus- schließende »oder«. Disjunktion.
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