Induktionsproblem
Der Induktivismus als wissenschaftstheoretische Position geht von der Erfahrung als Grundlage jeder Erkenntnis aus. Dabei stellt der induktive Schluss eine Verallgemeinerung von Beobachtungsaussagen über den Bereich des Beobachteten hinaus auf die Gesamtmenge dieses empirischen Phänomens dar. Infrage steht dabei, ob und wann induktive Schlüsse berechtigt sind, d.h. wann von besonderen, durch Beobachtungen gestützten Sätzen auf allgemeine Sätze geschlossen werden kann. Das Rechtfertigungsproblem bezieht sich auf die Frage, von welcher Art die Argumente sind, die vom Beobachteten zum Nichtbeobachteten führen. Diese Frage stellt sich, da erstens der Gehalt der Aussagen, in denen wir unser angebliches Wissen über Nichtbeobachtetes mitteilen, nicht im Gehalt unseres Beobachtungswissens eingeschlossen ist, und da zweitens die Argumente nicht aus einer logischen Folgebeziehung gewonnen werden können; denn in einer logischen Folgerungsbeziehung darf der Gehalt der Konklusion nicht über den der Prämissen hinausgehen (d.h. kein Erweiterungsürteil). Dadurch stellt sich als Problem, auf welche Weise für den induktiven Schluss (als Erweiterungsschluss) der wahrheitskonservierende Charakter (wie er für die logische Folgebeziehung gilt) sichergestellt und begründet werden kann. Das I. entsteht dadurch, dass die Zuverlässigkeit und Geltung des Induktionsprinzips nicht seinerseits wieder durch Erfahrung (d.i. induktiv aus einzelnen Beobachtungssätzen) begründet werden kann. Popper hat nachgewiesen, dass jeder derartige Begründungsversuch zirkulär ist, da in der Begründung die Geltung des zu begründenden Induktionsprinzips bereits vorausgesetzt ist.
PP
LIT: